Ausbau der Bundesstraße 12 von Untergermaringen bis zur Anschlussstelle Jengen/Kaufbeuren an der Bundesautobahn A96

Regierung von Schwaben erlässt Planfeststellungsbeschluss

09.06.2022-014

Der 4-streifige Ausbau der B 12 zwischen der Anschlussstelle Kempten an die A 7 und der Anschlussstelle Jengen/Kaufbeuren an die A 96 (Länge ca. 51,4 km) ist im Bundesverkehrswegeplan im „vordringlichen Bedarf“ eingeordnet. Zur verfahrenstechnischen Abwicklung wurden für dieses Vorhaben insgesamt sechs Planungsabschnitte gebildet.

Für den circa 10,2 km langen Abschnitt zwischen Untergermaringen (Gemeinde Germaringen) und der Autobahnanschlussstelle Jengen/Kaufbeuren an der A 96 hat die Regierung von Schwaben jetzt den Planfeststellungsbeschluss erlassen und damit über die rechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Realisierung des Vorhabens entschieden.

In dem seit Mai 2020 laufenden Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Schwaben zahlreiche Behörden und Verbände angehört, sowie betroffenen Privatpersonen Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden bei einem Erörterungstermin im Juli 2021 mit den Betroffenen besprochen. Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens wurden Änderungen in den Plan eingearbeitet. Davon Betroffene wurden angehört.

Nach Abwägung aller betroffenen Belange kommt die Regierung von Schwaben in ihrem Beschluss zum Ergebnis, dass der Ausbau der B 12 im geplanten Umfang gerechtfertigt ist. Die Maßnahme ist erforderlich, um das derzeitige und künftige Verkehrsaufkommen zu bewältigen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.

Da mehr als 50 Einwendungen erhoben wurden, wird der Beschluss nicht individuell zugestellt, sondern in der örtlichen Tagespresse und im Amtsblatt der Regierung von Schwaben öffentlich bekannt gemacht. 

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Planunterlagen wird vom 21. Juni bis einschließlich 04. Juli 2022 in Marktoberdorf und Germaringen sowie bei den Verwaltungsgemeinschaften Buchloe, Pfaffenhausen, Westendorf und Unterthingau zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden dort jeweils noch ortsüblich bekanntgegeben.

Daneben kann der Planfeststellungsbeschluss ab dem 21. Juni 2022 auch auf der Internetseite der Regierung von Schwaben in der Rubrik „Service“ – „Planfeststellung“ – „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden.