Rodung des Lohwalds in Meitingen war nicht Entscheidung der Regierung von Schwaben

Polizei beendet Aktion bei der Regierung von Schwaben

27.10.2022-025

Die Rodung des Lohwalds in Meitingen bedurfte keiner Genehmigung der Regierung von Schwaben. Sie erfolgte in Umsetzung des Bebauungsplanes der Gemeinde Meitingen. Der Bebauungsplan wurde am 10.08.2022 durch den Markt Meitingen bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.

Der Bebauungsplan beinhaltet die Rodungsgenehmigung und enthält bereits zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Tierarten. Beispielsweise wurden bereits 142 Fledermauskästen sowie 15 Vogelnistkästen in nicht betroffenen Teilen des Lohwaldes aufgehängt. 

Vorsorglich wurde von den Lechstahlwerken bei der Regierung von Schwaben eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt für den Fall, dass bei der Rodung von 18 klar kartierten Bäumen Fledermäuse möglicherweise zu Schaden kommen könnten. Ausschließlich für diese Entscheidung über den Schutz gefährdeter Tierarten ist die Regierung von Schwaben zuständig.

Die höhere Naturschutzbehörde der Regierung von Schwaben hat diese Genehmigung unter Festsetzung strenger Auflagen erteilt, u.a.:

  • Kontrolle auf Anwesenheit von Fledermäusen und Brutvögeln vor der Rodung. 
  • Einwegverschluss bei den 18 betroffenen Bäumen, d.h. dass die Tierarten die Bäume verlassen, aber nicht zurückkehren können.
  • Umsetzung aller die Rodung betreffenden artenschutzrechtlichen Maßnahmen aus dem Bebauungsplan

Im Bescheid wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unsere Genehmigung nur artenschutzrechtliche Belange in Bezug auf die Fällung dieser 18 Bäume betrifft, die ein Quartierpotential für den Aufenthalt von Fledermäusen haben.

Nach Erteilung der Genehmigung erfolgten falsche Sachverhaltsdarstellungen in der Öffentlichkeit sowie völlig unhaltbare und nicht nachvollziehbare Vorwürfe u.a. von Korruption gegenüber der Regierung von Schwaben und dem Regierungspräsidenten. Diese Vorwürfe werden ausdrücklich zurückgewiesen.

Drei Personen verschafften sich heute Zugang zum Präsidium der Regierung von Schwaben und weigerten sich das Gebäude wieder zu verlassen. Die Polizei hat diesen Zustand rasch und effektiv beendet. Personen sind dabei nicht zu Schaden gekommen. Für den Einsatz bedanken wir uns bei den beteiligten Polizeikräften. 

Die Regierung von Schwaben wird wegen dieses Vorfalls und der in der Öffentlichkeit geäußerten falschen Behauptungen Strafanzeige stellen.