Autobahn A 7 Ulm – Füssen: Neubau der Entwässerungseinrichtung im Bereich der Wasserschutzgebiete Woringen und Memmingen

Regierung von Schwaben leitet Planfeststellungsverfahren ein

04.05.2023-008

Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, Außenstelle Kempten, ein Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Entwässerungseinrichtung im Bereich der Wasserschutzgebiete Woringen und Memmingen durch.

Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der westlichen Streckenentwässerung entlang der BAB A7 einschließlich der Errichtung von Versickerungsbecken mit Haupt- und Nebenbecken. Die bestehenden Versickerungsschächte entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und werden rückgebaut.

Künftig wird das Niederschlagswasser gesammelt und parallel der Autobahn zur Reinigung in Versickerbecken nach den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) geleitet. Diese Anlagen sind östlich und westlich der Autobahn bei Straßen-km 897,7 geplant.
Zur Unterhaltung der Einrichtungen ist vorgesehen entlang des Niederschlagskanals parallel zur Autobahn einen Betriebs- und Kontrollweg zu errichten.

Für die Umsetzung des Vorhabens einschließlich der erforderlichen naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Woringen beansprucht.
Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sieht die Planung Kompensationsmaßnahmen vor.

Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen ab Dienstag, den 9. Mai 2023, bis einschließlich Freitag, den 9. Juni 2023, in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach und in der Gemeinde Woringen für interessierte und betroffene Bürger zur allgemeinen Einsicht ausgelegt wird.
Wo und wann die Planunterlagen eingesehen werden können, wird dort jeweils ortsüblich bekannt gegeben.

Ab Auslegungsbeginn besteht zusätzlich auch die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de unter „Service - Planfeststellung - Aktuelle laufende Planfeststellungsverfahren“ einzusehen.

Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene bis einschließlich 23. Juni 2023 Gelegenheit, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden voraussichtlich in einem Erörterungstermin behandelt, der noch gesondert bekannt gegeben wird.