Ersatzneubau der Adenauerbrücke Ulm / Neu-Ulm im Zuge der Bundesstraße 10

Regierung von Schwaben leitet Planfeststellungsverfahren ein

19.06.2023-012

Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamts Krumbach für den Ersatzneubau der Adenauerbrücke im Zuge der B 10 ein Planfeststellungsverfahren durch. 

Die Adenauerbrücke überbrückt im Stadtbereich Ulm / Neu-Ulm die Donau, deren Mitte sowohl die Grenze zwischen den beiden Donaustädten als auch zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern bildet. Sie wird täglich von durchschnittlich 94.100 Kraftfahrzeugen befahren und verbindet als wichtige Verkehrsachse die beiden Donaustädte Ulm und Neu-Ulm. Zudem verlaufen über sie die Bundesstraßenverbindungen der B 10 und der B 28, die wiederum direkt an die Autobahnen A 7 bzw. A 8 anschließen.

Das Bauwerk befindet sich in einem schlechten Zustand und bedarf einer ständigen Überwachung durch verschiedene Monitoringsysteme, um einen zeitlich begrenzten Weiterbetrieb zu ermöglichen. 

Der Ersatzneubau soll künftig die Verflechtung der Verkehrsströme im Ausbaubereich verbessern und wird acht Fahrstreifen sowie Geh- und Radwege aufweisen. Die überregional verkehrswichtige B 10 wird weiterhin mit zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung über das neue Brückenbauwerk geführt. Zusätzlich werden für die Ver- und Entflechtung der Verkehre der B 10 sowie von und in die Stadtgebiete über die bereits vorhandenen Anschlussstellenrampen künftig zwei weitere Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf der Brücke zur Verfügung stehen.

Nach den eingereichten Planunterlagen beträgt die Ausbaulänge einschließlich der Anpassung der anschließenden Streckenabschnitte 0,365 km. Der Ausbaubereich der B 10 beginnt in der Stadt Ulm circa 170 m vor der Adenauerbrücke, verläuft über die Donau und erstreckt sich auf bayerischer Seite bis zur Anschlussstelle der Schützenstraße / Wiblinger Straße in Neu-Ulm. 

Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sind Kompensationsmaßnahmen vorgesehen, die auf Flächen der Gemarkungen Leibi (Gemeinde Nersingen) und Biberach (Gemeinde Roggenburg) realisiert werden sollen.

Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen von Montag, den 10. Juli 2023, bis einschließlich Mittwoch, den 09. August 2023 in den Städten Ulm und Neu-Ulm sowie in den Gemeinden Nersingen und Roggenburg zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden. Dies wird zusammen mit dem genauen Ort der Auslegung auch ortsüblich bekannt gegeben. 

Ab dem 10. Juli 2023 besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter „Service“ > „Planfeststellung“ > „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ einzusehen. 

Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme. 

Betroffene haben bis einschließlich 23. August 2023 Zeit, Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden in einem Erörterungstermin behandelt. Dieser wird gesondert bekannt gegeben.