Ausbau-/Neubau der Bahnstrecke Ulm – Augsburg

Regierung von Schwaben leitet Raumordnungsverfahren ein

11.09.2023-023

Die Regierung von Schwaben hat für den von der DB Netz AG geplanten Aus- bzw. Neubau der Bahnstrecke Ulm / Neu-Ulm – Augsburg ein Raumordnungsverfahren eingeleitet.

Das Projekt ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankert und als vordringlicher Bedarf eingestuft.

Der einschlägige Streckenabschnitt ist Teil der europäischen Magistrale Paris – Bratislava/Budapest. Ziel ist es, die Reisezeiten zwischen Ulm und Augsburg im Fernverkehr auf 26 Minuten bzw. 40 Minuten bei einem Fernverkehrshalt in Günzburg, zu verkürzen, die Kapazitäten der Strecke zu erhöhen und die Verkehrsarten zu entflechten. Ziel ist auch, die Strecke güterverkehrstauglich zu realisieren und einen Teil des Güterverkehrs von der Bestandstrasse auf die neue Strecke zu verlagern. Auch sollen durch das Projekt die Voraussetzungen für einen attraktiveren Nahverkehr geschaffen werden.

Das Raumordnungsverfahren hat vier von der DB Netz AG in das Verfahren eingebrachte Trassenvarianten zum Inhalt; dabei enthalten zwei Trassenvarianten auf Teilabschnitten alternative Streckenführungen. Die Trassenvarianten führen durch Teile des Stadtgebietes Augsburg sowie durch Gemeindegebiete in den Landkreisen Augsburg, Günzburg und Neu-Ulm. Ein Ausbau der Bestandstrasse ist nicht Gegenstand des Verfahrens.

Im Raumordnungsverfahren ist zu klären, ob das Vorhaben unter überörtlich raumbedeutsamen Aspekten mit den Erfordernissen der Raumordnung einschließlich der Belange des Umweltschutzes im Einklang steht und ob dem Vorhaben andere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen entgegenstehen.

Die von dem Vorhaben berührten Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben jetzt Gelegenheit, sich bis 31. Oktober 2023 zu dem Projekt zu äußern.

Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Auslegung der Verfahrensunterlagen in den betroffenen Kommunen informieren. Über Ort und Zeit informieren die Kommunen nach Erhalt der vollständigen Verfahrensunterlagen jeweils im Wege einer gesonderten örtlichen Bekanntmachung.

Die Verfahrensunterlagen können ab sofort auch auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter „Service - Raumordnung, Regionalplanung - Laufende und abgeschlossene Raumordnungsverfahren"  eingesehen werden.

Das Raumordnungsverfahren stellt noch kein Genehmigungsverfahren dar und ersetzt weder danach erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen. Sein Ergebnis hat behördeninterne Wirkung und ist bei Abwägungsentscheidungen als öffentlicher Belang zu berücksichtigen.