Deutliche Verbesserung der Luftqualität – Aufhebung der Umweltzone in Neu-Ulm zum 4. Juni 2024



21.05.2024-022

Im Jahr 2009 wurde im Rahmen des Luftreinhalte-/Aktionsplans Neu-Ulm im Zentrum der Stadt eine Umweltzone ausgewiesen. Die Umweltzone darf seither nur von Fahrzeugen befahren werden, die im Besitz einer grünen oder gelben Plakette sind.

In den vergangenen Jahren verbesserte sich die Luftqualität stetig und insbesondere die Konzentration der Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub im Stadtgebiet sank. Die Immissionswerte liegen seit einigen Jahren deutlich unter den maßgeblichen Grenzwerten der 39. BImSchV. Dies ist auch auf die allgemeine Erneuerung von Fahrzeugen mit einem geringeren Schadstoffausstoß zurückzuführen.

Aufgrund der Verbesserung der Luftqualität wurde die Aufhebung der Umweltzone Neu-Ulm geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Immissionsgrenzwerte auch bei Aufhebung der Umweltzone deutlich unterschritten werden und somit die Aufrechterhaltung der Umweltzone nicht mehr verhältnismäßig ist.

Die Umweltzone Neu-Ulm wird nun zum 4. Juni 2024 durch Fortschreibung des Luftreinhalte-Aktionsplans aufgehoben. Der Entwurf zur Fortschreibung war für den Zeitraum vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 11. März 2024 für die Öffentlichkeit einsehbar. Es wurden keine Stellungnahmen innerhalb der Einwendungsfrist abgegeben.

Die Fortschreibung wird am 21. Mai 2024 öffentlich bekannt gemacht und für zwei Wochen bis zum 3. Juni 2024 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen liegen in der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg, Zimmer 266 sowie im Rathaus der Stadt Neu-Ulm aus und sind auf deren Internetseiten elektronisch einsehbar. Auf der Internetseite der Regierung von Schwaben ist der Luftreinhalteplan dauerhaft einsehbar.