Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Staatsstraße 2036 zwischen Heretsried und Holzhausen



06.02.2025-003

Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamts Augsburg für den Ausbau der Staatsstraße 2036 zwischen Heretsried und Holzhausen ein Planfeststellungsverfahren durch.

Bereits im Jahr 2017 leitete die Regierung von Schwaben für das Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren ein. Im Zuge des Verfahrens wurden jedoch mehrere Petitionen beim Bayerischen Landtag eingereicht. Der Landtag beschloss daraufhin im Jahr 2018, dass die Eingaben bei der weiteren Planung zu berücksichtigen seien. Aus diesem Grund plante das Staatliche Bauamt Augsburg das Vorhaben um und reichte eine neue Planung ein. Das bisherige Planfeststellungsverfahren aus dem Jahr 2017 wurde daher eingestellt.

Die nunmehr vorgelegten Planunterlagen beinhalten die bestandsorientierte Erneuerung unter weitgehender Inanspruchnahme der bereits bestehenden Fahrbahntrasse. Die etwa 3,2 km lange Ausbaustrecke beginnt östlich von Heretsried an der Einmündung der Kreisstraße A 5 und endet westlich von Holzhausen.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses wird die Staatsstraße in diesem Abschnitt auf eine Fahrbahnbreite von 6,5 Meter (statt 7,00 Meter bei der ursprünglichen Planung) zuzüglich 1,50 Meter breiten Banketten auf beiden Fahrbahnseiten ausgebaut. Modifizierungen, insbesondere Abflachungen in Kurvenbereichen, sollen künftig auch die Sichtverhältnisse wesentlich verbessern. Aus diesem Grund rückt die Plantrasse im westlichen Bereich vom Bestand etwas nach Süden ab. Die Kritik gegen die Planung aus dem Jahr 2017 richtete sich v.a. gegen den 800 Meter langen und bis zu 6 Meter tiefen Einschnitt im Waldbereich zwischen Bauanfang und dem Weiler Peterhof. Die überarbeitete Planung reduziert diesen Einschnitt, da sie sich, soweit es die Verkehrssicherheit zulässt, am Bestand und der vorhandenen Topographie orientiert. Zum besseren Schutz querender Fußgänger und Radfahrer sieht das Staatliche Bauamt an drei Stellen den Einbau von Mittelinseln vor.

Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sieht die Planung Kompensationsmaßnahmen vor. Für das Vorhaben einschließlich der Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Rettenbergen (Stadt Gersthofen), Gablingen und Lützelburg (jeweils Gemeinde Gablingen), Horgauergreut (Gemeinde Horgau), Neumünster (Gemeinde Altenmünster), Wollbach (Markt Zusmarshausen), Heretsried (Verwaltungsgemeinschaft Welden) und Hainhofen (Stadt Neusäß) beansprucht.

Als ersten Verfahrensschritt veranlasste die Regierung von Schwaben, dass die Planunterlagen von Dienstag, den 18. Februar 2025 bis einschließlich Montag, den 17. März 2025 auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de unter Planfeststellungsverfahren eingesehen werden können.

Zusätzlich werden die Unterlagen in der Stadt Gersthofen, bei der Verwaltungsgemeinschaft Welden sowie in den Gemeinden Gablingen, Altenmünster, Zusmarshausen, Horgau und in der Stadt Neusäß zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.

Wo und wann die Planunterlagen eingesehen werden können, wird in den genannten Städten und Gemeinden noch ortsüblich bekannt gegeben werden und diese Bekanntmachung wird auch jeweils im Internet veröffentlicht werden.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene bis einschließlich 31. März 2025 Zeit, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen zu erheben. Die bereits gegen das eingestellte Vorhaben erhobenen Einwendungen müssen erneut erhoben werden. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden in einem Erörterungstermin, der noch gesondert bekannt gegeben wird, behandelt werden.