Erneuerung und Brückenneubau südlich Langerringen im Zuge der Staatsstraße 2035



16.06.2025-016

Die Regierung von Schwaben hat die Erneuerung und den Brückenneubau südlich von Langerringen auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen und der Gemeinde Wehringen mittels eines Planfeststellungsbeschlusses genehmigt. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Baumaßnahme geschaffen worden.

Die Maßnahme beinhaltet den bestandsorientierten Ausbau der Staatsstraße 2035 südlich von Langerringen und den Neubau von Brückenbauwerken.

Es ist geplant, die in diesem Bereich liegenden Brücken über den Röthenbach und die Singold sowie den Durchlass für einen Flutgraben zu erneuern. Zusätzlich ist im Bereich der Singold eine Absturzsicherung zum Singoldufer vorgesehen. Der straßenbegleitende Geh- und Radweg soll mit einer Breite von 2,50 m ausgebaut werden, soweit es die Grundstücksgrenzen in den bebauten Streckenabschnitten zulassen. Die naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in den Gemarkungen Langerringen und Wehringen umgesetzt.

Im laufenden Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Schwaben Behörden und Verbände angehört sowie betroffenen Privatpersonen Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden in einem Erörterungstermin mit den Betroffenen besprochen.

Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens hat das staatliche Bauamt Augsburg Änderungen in den Plan eingearbeitet. Die Tekturen betrafen im Wesentlichen die Verlegung einer Bushaltestelle am westlichen Ortseingang von Langerringen sowie Änderungen in der Straßenentwässerung und bei den naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Die Regierung von Schwaben kommt in ihrem Beschluss nach Abwägung aller betroffenen Belange zu dem Ergebnis, dass die geplante Erneuerung der Staatsstraße 2035 und der Brückenneubau südlich von Langerringen im geplanten Umfang gerechtfertigt ist.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der Planunterlagen werden in der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen und der Gemeinde Wehringen vom 24. Juni 2025 bis zum 7. Juli 2025 zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Einsichtnahme werden jeweils noch ortsüblich bekannt gegeben. Darüber hinaus kann der Planfeststellungsbeschluss ab dem 24. Juni 2025 auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter der Rubrik „Service“ - "Planfeststellung" -  eingesehen werden.