Ausbau der Staatsstraße 2023 zwischen Kissendorf und Rieden
Regierung von Schwaben leitet Planfeststellungsverfahren ein13.10.2025-022
Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamts Krumbach ein Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) für den Ausbau der Staatsstraße 2023 zwischen Kissendorf und Rieden durch.
Die vorgelegten Planunterlagen beinhalten eine bestandsnahe Neutrassierung und Verbreiterung der existierenden Staatsstraße 2023. Die etwa 3,8 lange Ausbaustrecke beginnt östlich von Kissendorf an der Einmündung in die St 2020 und endet westlich am Ortseingang von Rieden im Bereich der Einmündung der Lindenstraße. Die bestehende Straße weist bislang erhebliche Unstetigkeiten im Linienverlauf auf. Der Fahrbahnaufbau ist unterdimensioniert und für die Aufnahme des vorhandenen und künftigen Verkehrsaufkommens nicht mehr geeignet. Die geringen Fahrbahn- und Bankettbreiten entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen und die zu eng am Fahrbahnrand anliegenden Bäume bergen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses soll die Staatsstraße in diesem Abschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 7 m zuzüglich 1,50 Meter breiten Banketten auf beiden Fahrbahnseiten ausgebaut werden. Im Zuge der Maßnahme sollen die Einmündung in die St 2020 und die Kreuzung mit der Kreisstraße GZ 3 richtlinienkonform gestaltet und ein straßenbegleitender Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg südlich der Staatsstraße 2023 gebaut werden.
Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sieht die Planung Kompensationsmaßnahmen vor. So ist u. a. geplant, den Uferbereich des Weiherbaches in Teilbereichen durch das Pflanzen von Bäumen und den Randstreifen des Lachgrabens in Teilbereichen mit einer Hochstaudenflur aufzuwerten. Auch sollen Brutmöglichkeiten für Feldlerche und Schafstelze geschaffen werden.
Für das Vorhaben einschließlich der Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Großkötz (Verwaltungsgemeinschaft Kötz), Anhofen, Großkissendorf, Kleinkissendorf (Gemeinde Bibertal) und Rieden a. d. Kötz (Stadt Ichenhausen) beansprucht.
Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen von Dienstag, den 14.10.2025, bis einschließlich Donnerstag, den 13.11.2025 auf der Internetseite der Regierung von Schwaben (www.regierung.schwaben.bayern.de) unter Planfeststellungsverfahren eingesehen werden können.
Zusätzlich werden die Unterlagen in der Stadt Ichenhausen, bei der Verwaltungsgemeinschaft Kötz sowie in der Gemeinde Bibertal zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.
Wo und wann die Planunterlagen eingesehen werden können, wird in den genannten Städten und Gemeinden noch ortsüblich bekannt gegeben und diese Bekanntmachung auch jeweils im Internet veröffentlicht.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene noch bis einschließlich 27.11.2025 Zeit, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden in einem Erörterungstermin behandelt, der noch gesondert bekannt gegeben werden wird.