Ausbau der Bundesstraße 12 zwischen Hirschzell und Untergermaringen

Regierung von Schwaben leitet Planfeststellungsverfahren ein

16.01.2026-003

Der vierstreifige Ausbau der Bundesstraße 12 zwischen Kempten und Buchloe ist im Bundesverkehrswegeplan im „vordringlichen Bedarf“ eingeordnet. Die Ausbaustrecke hat eine Gesamtlänge von etwa 51 km. Sie ist, beginnend in Kempten, in sechs Planungsabschnitte unterteilt.

Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Kempten für Bauabschnitt C ein Planfeststellungsverfahren durch. Die circa 9,4 km lange Ausbaustrecke beginnt auf der Höhe des Ortsteiles Hirschzell der kreisfreien Stadt Kaufbeuren und endet auf Höhe des Ortsteils Untergermaringen der Gemeinde Germaringen.

Die bisher zwei- bzw. dreistreifige Verkehrsführung mit wechselnden Überholmöglichkeiten hat die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit erreicht. Zudem kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Künftig werden für jede Fahrtrichtung getrennte Fahrbahnen mit jeweils zwei Fahrstreifen und einem Standstreifen zur Verfügung stehen. Damit soll zum einen der Verkehr zügiger fließen. Zum anderen soll die Strecke sicherer werden. Die Gefahr von Gegenverkehrsunfällen soll vermindert werden.

Der vierstreifige Ausbau erfolgt überwiegend auf der bestehenden Straßentrasse durch einen einseitigen Anbau, je nach den örtlichen Gegebenheiten entweder westlich oder östlich des Bestandes. Alle Einmündungen und Kreuzungen im Ausbauabschnitt werden höhenfrei ausgeführt – im vorliegenden Fall jeweils in Form von Unterführungen unter der Bundesstraße 12. Das bestehende öffentliche Feld- und Waldwegenetz bleibt erhalten und wird, soweit erforderlich, angepasst. Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.

Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Frankenried, Hirschzell und Kaufbeuren (Stadt Kaufbeuren), Obergermaringen und Untergermaringen (Gemeinde Germaringen), Mauerstetten (Gemeinde Mauerstetten), Altensteig (Gemeinde Dirlewang), Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf), Bernbach (Gemeinde Bidingen), Bertholdshofen (Stadt Marktoberdorf,) Ingenried (Gemeinde Pforzen), Jengen (Gemeinde Jengen), Lindenberg (Gemeinde Buchloe), Loppenhausen (Gemeinde Breitenbrunn) und Mindelheim (Stadt Mindelheim) beansprucht.

Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen in der Zeit von Dienstag, den 27. Januar 2026, bis einschließlich Donnerstag, den 26. Februar 2026 auf der Internetseite der Regierung von Schwaben (www.regierung.schwaben.bayern.de) unter „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen während der Dauer der Beteiligung auf Verlangen bei einer der von dem Vorhaben betroffenen Städte und Gemeinden einzusehen. Die diesbezügliche Anfrage ist während der Dauer der Beteiligung postalisch an die Regierung von Schwaben, Sachgebiet 32, Fronhof 10, 86152 Augsburg oder an die E-Mail-Adresse B12-Einwendungen@reg-schw.bayern.de zu richten. Zusätzlich wird die Auslegung des Plans am 17. Januar 2026 in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht.

Parallel erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene noch bis einschließlich 26. März 2026 Zeit, Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden in einem Erörterungstermin behandelt. Dieser wird noch gesondert bekannt gegeben werden.