Ausbau der Bundesstraße 16 zwischen Genderkingen und Rain am Lech

Regierung von Schwaben leitet Planfeststellungsverfahren ein

06.02.2026-004

Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamts Augsburg ein Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Bundesstraße B 16 zwischen Genderkingen und Rain am Lech, Anschlussstelle Rain-Ost, durch.

Die bisher zweistreifige Bundesstraße hat im oben genannten Streckenabschnitt die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit erreicht und die 1958 gebaute Brücke über den Lech weist ebenfalls erhebliche bauliche Defizite auf. Zudem kommt es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Deshalb wird die bestehende Brücke durch ein neues Bauwerk ersetzt, welches auch einen 3,0 m breiten Geh- und Radweg vorsieht. In Fahrtrichtung Donauwörth erhält die B 16 auf der nördlichen Seite einen Überholfahrstreifen, in Fahrtrichtung Neuburg an der Donau zwischen den Anschlussstellen Genderkingen und Rain-West zusätzlich einen Verflechtungsstreifen. Damit soll der Verkehr zügiger fließen und die Strecke sicherer werden.

Der Ausbau erfolgt überwiegend bestandsnah. Lediglich im Bereich der Lechbrücke wird für den Neubau des Brückenbauwerks geringfügig von der bestehenden Trasse Richtung Norden abgewichen. Die Anschlussstellen Genderkingen und Rain-West erhalten jeweils einen Kreisverkehr. Das Vorhaben umfasst auch den Ersatzneubau der Brücken über die B 16 im Zuge der Kreisstraße DON 29 und im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße Feldheim – Rain.

Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.

Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Rain (Stadt Rain am Lech), Pessenburgheim (Gemeinde Holzheim), Zirgesheim (Stadt Donauwörth), Oberndorf (Gemeinde Oberndorf am Lech) und Feldheim (Gemeinde Niederschönefeld) beansprucht.

Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen in der Zeit von Dienstag, den 10. Februar 2026 bis einschließlich Montag, den 9. März 2026 auf der Internetseite der Regierung von Schwaben (www.regierung.schwaben.bayern.de) unter „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen während der Dauer der Beteiligung auf Verlangen bei einer der von dem Vorhaben betroffenen Städte und Gemeinden einzusehen. Die diesbezügliche Anfrage ist während der Dauer der Beteiligung postalisch an die Regierung von Schwaben, Sachgebiet 32, Fronhof 10, 86152 Augsburg oder an die E-Mail-Adresse poststelle@reg-schw.bayern.de zu richten. Zusätzlich wird die Auslegung des Plans am 7. Februar in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht.

Parallel erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene noch bis einschließlich 9. April 2026 Zeit, Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden in einem Erörterungstermin behandelt. Dieser wird gesondert bekannt gegeben werden.