Ausbau der Staatsstraße St 2027 bei Forsthofen

Genehmigung der Regierung von Schwaben bestandskräftig

17.03.2026-007

Dem Ausbau der Staatsstraße 2027 bei Forsthofen (Bauabschnitt 3) im Landkreis Unterallgäu stehen keine rechtlichen Hindernisse mehr im Wege, da der von der Regierung von Schwaben erlassene Planfeststellungsbeschluss nunmehr bestandskräftig geworden ist.

Gegen das Vorhaben hatte ein betroffener Eigentümer eine Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben. Dieses Klageverfahren wurde nunmehr nach Erledigungserklärung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingestellt.

Damit besteht Baurecht für das rund 700 m lange Ausbauprojekt mit Anlage eines Geh- und Radweges entlang der Straße. Durch das Vorhaben wird die Verkehrssicherheit auf dem Streckenabschnitt deutlich erhöht.