Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau
Betriebsangehörige oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-innen können jeweils einzeln und unabhängig voneinander die Aufhebung der Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau beantragen.
Betriebsangehörige oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-innen können jeweils einzeln und unabhängig voneinander beantragen, dass die Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau aufgehoben wird.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Energie
 Ansprechpartner
 Energieversorgungsleistungen
 Telefon +49 (0)821 327-2246
 Fax +49 (0)821 327-2244
 E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.de
 Frau Fröhlich - Sachgebietsleiterin
 Telefon +49 (0)821 327-2246
 Fax +49 (0)821 327-2244
 E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.de
 Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in
 Telefon +49 (0)821 327-2349
 Fax +49 (0)821 327-2244
 E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.de
 Kaminkehrerwesen
 Telefon +49 (0)821 327-2256
 Fax +49 (0)821 327-2244
 E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.de
 Ladenschluss
 Telefon +49 (0)821 327-2256
 Fax +49 (0)821 327-2244
 E-Mail poststelle@reg-schw.bayern.deDie allgemeinen Besuchszeiten sind: Montag bis Donnerstag 08:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 15:15 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr sowie nach persönlicher VereinbarungHausanschrift
 Halderstraße 21
 86150 AugsburgPostanschrift
 86145 AugsburgTelefon +49 (0)821 327-01Fax +49 (0)821 327-2289
Nur die betriebsangehörige Vertretung selbst oder der/die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/-in können den Antrag stellen.
Im Antrag muss angegeben werden, zu welchem Zeitpunkt die Bestellung aufgehoben werden soll.
Wenn die Bestellung der Vertretung für die Feuerstättenschau nach § 11b SchfHwG beendet werden soll, muss der entsprechende Verwaltungsakt, also der Bestellungsbescheid, durch die zuständige Behörde aufgehoben werden.
Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch (siehe unter "Formulare" oder „Online-Verfahren") bei der Bestellungsbehörde eingereicht werden.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, fertigt die Behörde einen kostenpflichtigen Bescheid aus, der die Bestellung als Vertretung für die Feuerstättenschau nach § 11b SchfHwG aufhebt.
keine
- Beantragung der Aufhebung der Bestellung einer betriebsangehörigen Vertretung für die FeuerstättenschauDie Aufhebung der Bestellung einer betriebsangehörigen Vertretung für die Feuerstättenschau kann durch die / den Betriebsangehörigen oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / den bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegers online beantragt werden. 
Rahmengebühr: 20 bis 1.000 EUR, je nach Verwaltungsaufwand
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
- Kaminkehrerwesen; Informationen
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung
- Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Verlängerung der Bestellung über die Altersgrenze hinaus

