Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Hinweis:Aufgrund erheblichen Arbeitsanfalls können Sachstandsanfragen bis auf Weiteres leider nicht beantwortet werden. Wir bitten Sie daher davon abzusehen. Ein Parteiverkehr ist bis auf Weiteres ebenfalls nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass für Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in den Pflegeberufen für Neuanträge ab dem 01.07.2023 nicht mehr die Regierungen, sondern das Landesamt für Pflege zuständig ist. Weitere Informationen zur Anerkennung in der Pflege finden Sie unter folgendem Link: Anerkennung Pflege in Bayern - Bayerisches Landesamt für Pflege |
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen der Gesundheit und des Verbraucherschutzes
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