Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben „Schließung des Bahnübergangs Holdereggenstraße für den Kfz-Verkehr und Neubau einer Straße als Ersatzzufahrt in das „Giebelbachviertel“ in der Stadt Lindau

Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG)

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen Unterlagen von Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) in elektronischer Fassung zur Verfügung.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG). Die vollständigen Planunterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Als zusätzliches Informationsangebot nach § 3 Abs. 2 PlanSiG liegen die Planunterlagen in den vom Vorhaben betroffenen Gemeinden während des Auslegungszeitraums in Papierform aus.

Die Auslegungszeiten und -orte sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften ortsüblich bekannt gemacht. Wir weisen darauf hin, dass nur die in der ortsüblichen Bekanntmachung enthaltenen Angaben für das Verfahren rechtlich verbindlich sind.

Bitte beachten Sie vor allem, dass rechtswirksame Einwendungen nur innerhalb der Auslegungs- und Einwendungsfrist entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung der jeweiligen Gemeinden zulässig sind und entweder bei der zuständigen Gemeinde oder bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden müssen. Rechtswirksame Einwendungen können nicht per einfacher E-Mail erhoben werden.

Bezeichnung des Verfahrens:

Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Vorhaben „Schließung des Bahnübergangs Holdereggenstraße für den Kfz-Verkehr und Neubau einer Straße als Ersatzzufahrt in das „Giebelbachviertel“ in der Stadt Lindau
Tektur vom 07.03.2023

Vorhabensträger: DB Netz AG

Auslegende Kommune: Stadt Lindau (Bodensee)

Auslegungszeitraum: Montag, 03.04.2023 bis einschließlich Dienstag, 02.05.2023

Ende der Einwendungsfrist: mit Ablauf des 16.05.2023

Bekanntmachung Stadt Lindau (Bodensee) vom 17.03.2023

Hinweis

Der bisher in der Stadt Lindau vom 28.06.2021 bis 27.07.2021 öffentlich ausgelegte Plan wurde insbesondere infolge der geänderten Variantenuntersuchung bzw. Variantenentscheidung sowohl bzgl. der Trasse der Ersatzzufahrt in das „Giebelbachviertel“ als auch bzgl. des Fuß- und Radverkehrs am Bahnübergang Holdereggenstraße sowie infolge der Einwände im Anhörungsverfahren in Teilen überarbeitet. Zudem wurde eine provisorische Erschließung des Gleisdreiecks sowie ein provisorischer Lärmschutz im Bereich Hasenweidweg-Ost und Am Alpengarten für den Zeitraum bis zur Umsetzung einer endgültigen Erschließung des Gleisdreiecks beantragt. Mit dieser Planänderung soll die Planfeststellung für das Maßnahmenbündel im Bahnknoten Lindau vom 18.07.2019 insbesondere in Bezug auf die Realisierung des künftigen Betriebsprogramms geändert werden.

Die Änderungen wurden in den Tektur-Planunterlagen durch Blau-Eintragungen erkenn- und nachvollziehbar gemacht. Zudem enthält jede Anlage ein Vorblatt mit einer kurzen Erläuterung der Änderungen im laufenden Verfahren.

Die Bereitstellung der Planunterlagen erfolgt als nicht barrierefreie zugängliche PDF-Dateien. Bei Fragen können Sie sich an wenden.

Erörterungstermin:

Für die fristgerecht gegen das o. g. Vorhaben erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen findet am 10. Juli 2023 ein Erörterungstermin statt. Näheres entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung vom 20.06.2023.
 


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