Aktuelle Meldungen
-
23.07.2024
Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz der Regierung von Schwaben vom 24. Juni 2024 zur Änderung der Bioabfallvergärungsanlage in der Abfallverwertungsanlage (Abfallheizkraftwerk) der AVA Abfallverwertung Augsburg KU, Am Mittleren Moos 60, 86167 Augsburg
Veröffentlichung
mehr -
© Regierung von Schwaben 18.07.2024Lernkiste „Ernährung in Zeiten des Klimawandels“
Regierungspräsidentin Barbara Schretter stellte gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen am Gymnasium Donauwörth die Lernkiste „Ernährung in Zeiten des Klimawandels“ vor.
mehr -
© Regierung von Schwaben 04.07.2024Hochwasser: Soforthilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft
Der Freistaat Bayern unterstützt die durch die Unwetterereignisse Geschädigten durch folgende Soforthilfen:
mehr -
© Adobe Stock 17.05.2024JETZT BEWERBEN
Wollen Sie Teil unseres Teams werden? Wir suchen Verstärkung für unser Verwaltungspersonal und im Bereich von Fachkräften!
mehr - Alle Meldungen
Themen
Kommunale Wärmeplanung
Gemeinsame Sprachregelung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern (PDF nicht barrierefrei)
weitere Informationen zum Thema Energiewende finden Sie hier
Wechselt verletztes Wild in ein Nachbarrevier, gelten ohne Vereinbarung zwischen den Revierinhabern die in Art. 37 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) vorgesehenen Wildfolgeregelungen, die das Fortführen der Nachsuche verzögern oder erschweren können. Um Tierleid möglichst zu verhindern, können hierzu vom Revierinhaber beauftragte, behördlich anerkannte Nachsuchengespanne Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten und im Rahmen der Nachsuche das Wild erlösen. Nachsuchengespanne bestehen aus einem Nachsuchenführer und einem von diesem geführten Nachsuchenhund.
Die Anerkennung eines Nachsuchengespanns erfolgt auf Antrag des Nachsuchenführers durch die höheren Jagdbehörden (Regierungen).
Anträge können ab sofort per E-Mail unter Jagd@reg-schw.bayern.de oder schriftlich an die Regierung von Schwaben, Höhere Jagdbehörde, 86145 Augsburg, gestellt werden.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu den derzeit noch laufenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Bitte beachten Sie, dass für Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in den Pflegeberufen für Neuanträge ab dem 01.07.2023 nicht mehr die Regierungen, sondern das Landesamt für Pflege zuständig ist. Weitere Informationen zur Anerkennung in der Pflege finden Sie unter folgendem Link:
Anerkennung Pflege in Bayern - Bayerisches Landesamt für Pflege
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs
Hinweis:
Aufgrund erheblichen Arbeitsanfalls können Sachstandsanfragen bis auf Weiteres leider nicht beantwortet werden. Wir bitten Sie daher davon abzusehen. Ein Parteiverkehr ist bis auf Weiteres ebenfalls nicht möglich.
Stellenausschreibung
Für das kommende Schuljahr werden für einige freie Stellen für Lehrkräfte Versetzungen und Neueinstellungen im Bereich des Lehramts an Grundschulen und Mittelschulen schulbezogen unter Beteiligung der Schulleitung vorgenommen.