Raumverträglichkeitsprüfung; Durchführung
Zur Prüfung der Raumverträglichkeit eines Vorhabens von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit wird ein Verfahren durchgeführt.
In der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) werden Vorhaben von erheblich überörtlicher Raumbedeutsamkeit im Vorfeld späterer Zulassungsverfahren auf ihre Raumverträglichkeit überprüft. Hierfür sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten (einschließlich solcher des Umweltschutzes) zu prüfen. Maßstab sind insbesondere die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms und der jeweiligen Regionalpläne.
In der RVP werden neben den Trägern öffentlicher Belange die vom geplanten Vorhaben Betroffenen wie etwa Gemeinden, Fachbehörden und Verbände sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Der große Vorteil der RVP liegt insbesondere darin, dass durch die frühzeitige Offenlegung und Diskussion der Vorhabenplanung Konflikte rechtzeitig erkannt und Fehlplanungen vermieden werden können.
Die RVP wird grundsätzlich mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlosssen. Diese ist von öffentlicher Stelle zu berücksichtigen.
- Regierung von Schwaben - Sachgebiet 24 - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Ansprechpartner
Frau Mayer - Sachgebietsleiterin
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Zuständig für die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) sind die örtlich zuständigen Regierungen als höhere Landesplanungsbehörden. Diese prüfen, ob ein Vorhaben erheblich überörtliche Auswirkungen hat (Auslegungshilfe zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der RVP ist unter "Weiterführende Links" abrufbar) und entscheiden daraufhin über die Einleitung einer RVP. Die RVP endet innerhalb einer First von sechs Monaten nach Vorliegen der vollständigen Verfahrensunterlagen mit einer gutachterlichen Stellungsnahme der Raumordnungsbehörde, die von der öffentlichen Stelle zu berücksichtigen ist.
Erfolgt keine Übermittlung einer gutachterlichen Stellungnahme innerhalb der o.g. Frist, ist das RVP gleichwohl kraft Gesetz abgeschlossen und dem Vorhabenträger stehen zwei Möglichkeiten offen: Entweder stellt er bei der Raumordnungsbehörde den Antrag, die RVP weiterzuführen oder er leitet das Zulassungsverfahren ein. Im letztengenannten Fall beteiligt sich die Raumordnungsbehörde im Zulassungsverfahren im Rahmen der fachrechtlichen Behördenbeteiligung.
Führt die Raumordnungsbehörde die RVP auf Antrag des Vorhabenträgers weiter, kann dieser dennoch jederzeit einen Antrag auf Zulassung des Vorhabens oder auf Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung der Planung und Linienführung stellen; mit einem solchen Antrag endet zugleich die RVP.
Laufende Raumordnungsverfahren
Aktuell keine
Abgeschlossene Raumordnungsverfahren
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April 2022
Geplante Errichtung einer Gashochdruckleitung Wertingen – Kötz
(Gastransportleitung „AUGUSTA“)Einleitungsschreiben an die Gemeinden
Einleitungsschreiben an die sonstigen Beteiligten
Teil A
Erläuterungsbericht
Übersichtsplan 1 : 100.000 ohne Raumwiderstand
Übersichtspläne 1 : 25.000 ohne Raumwiderstand
Übersichtspläne 1 : 25.000 mit RaumwiderstandTeil B
UVP Bericht
Karten Schutzgut Mensch - Bestand
Karten Schutzgut Mensch - Bewertung
Karten Schutzgut Tiere-Pflanzen - Bestand
Karten Schutzgut Tiere-Pflanzen - Bewertung
Karten Schutzgut Boden - Bestand
Karten Schutzgut Boden - Bewertung
Karten Schutzgut Wasser&Klima&luft - Bestand
Karten Schutzgut Wasser&Klima&luft - Bewertung
Karten Schutzgut Kulturelles-Erbe - Bestand
Karten Schutzgut Kulturelles-Erbe - Bewertung
Karten Schutzgut Sachgüter - Bestand
Karten Schutzgut Sachgüter - BewertungTeil C
Voruntersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
Teil D
Unterlage zur Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung
März 2019
Revitalisierung EKZ "Lechpark" in Untermeitingen
Landesplanerische Beurteilung
Februar 2019
Geplanter Nasskiesabbau "Am Spatzengässle II", Gemarkung und Stadt Lauingen (Donau)
Landesplanerische Beurteilung
November 2018
Stadt Lindau (Bodensee)
Umstrukturierung und Erweiterung des bestehenden Einkaufszentrums "Lindaupark"
Landesplanerische Beurteilung
Oktober 2016
Stadt Memmingen: Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses und verschiedener weiterer Fachmärkte als Einkaufszentrum
Landesplanerische Beurteilung
April 2016
Geplanter Nasskiesabbau mit teilweiser Wiederverfüllung in Kirchheim i.Schw. durch die Firma Franz Kaiser GmbH & Co. KG, Salgen
( Redaktioneller Hinweis zur landesplanerischen Beurteilung vom 5. April 2016, Az. 24-8222.10/120, geplanter Nasskiesabbau durch die Firma Kaiser GmbH & Co. KG)
Die Flur-Nummern 1405, 1406 und 1407 (Teilfläche) sind nicht Gegenstand der landesplanerischen Beurteilung, da diese Flächen von der Firma Kaiser in den überarbeiteten Verfahrensunterlagen in der Fassung vom August 2015 zurückgenommen worden sind.
September 2015
110 kV-Leitung Wassertrüdingen-Eßlingen sowie Umspannanlage im Bereich von Ursheim
Landesplanerische Beurteilung
September 2014
Erweiterung des bestehenden BayWA Bau- und Gartenmarktes in Schwabmünchen
Landesplanerische Beurteilung
Juni 2014
Ansiedlung eines Möbeldiscounters in der Fraunhoferstraße, Stadt Memmingen
Landesplanerische Beurteilung
August 2013
Ansiedlung eines Möbeldiscounters und eines Küchenstudios im Gebiet Portal Nord-West in Augsburg
Landesplanerische Beurteilung