Aktuelle Meldungen
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13.05.2024
Startschuss für die BayernTourNatur 2024
Mit einem Rundgang durch die Königsbrunner Heide wurde am 6. Mai die 24. BayernTourNatur offiziell eröffnet.
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10.05.2024
Tag der Städtebauförderung am 4. Mai
Am 4. Mai 2024 fand bundesweit der Tag der Städtebauförderung statt. Auch in Schwaben informierten einige Städte und Gemeinden über ihre Projekte, Planungen und Erfolge.
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02.05.2024
Regierungspräsidentin Barbara Schretter eröffnet die Aktiv-Wochen Frühling.Erlebnis.Bauernhof in Schwaben – Schülerinnen und Schüler werden zu „Hühner-Checkern“
Frau Regierungspräsidentin Barbara Schretter übernimmt für die Aktiv-Wochen 2024 (vom 15. April bis 17. Mai) in Schwaben wieder die Schirmherrschaft.
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02.05.2024
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Themen
Kommunale Wärmeplanung
Gemeinsame Sprachregelung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern (PDF nicht barrierefrei)
weitere Informationen zum Thema Energiewende finden Sie hier
Wechselt verletztes Wild in ein Nachbarrevier, gelten ohne Vereinbarung zwischen den Revierinhabern die in Art. 37 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) vorgesehenen Wildfolgeregelungen, die das Fortführen der Nachsuche verzögern oder erschweren können. Um Tierleid möglichst zu verhindern, können hierzu vom Revierinhaber beauftragte, behördlich anerkannte Nachsuchengespanne Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten und im Rahmen der Nachsuche das Wild erlösen. Nachsuchengespanne bestehen aus einem Nachsuchenführer und einem von diesem geführten Nachsuchenhund.
Die Anerkennung eines Nachsuchengespanns erfolgt auf Antrag des Nachsuchenführers durch die höheren Jagdbehörden (Regierungen).
Anträge können ab sofort per E-Mail unter Jagd@reg-schw.bayern.de oder schriftlich an die Regierung von Schwaben, Höhere Jagdbehörde, 86145 Augsburg, gestellt werden.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu den derzeit noch laufenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Bitte beachten Sie, dass für Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen in den Pflegeberufen für Neuanträge ab dem 01.07.2023 nicht mehr die Regierungen, sondern das Landesamt für Pflege zuständig ist. Weitere Informationen zur Anerkennung in der Pflege finden Sie unter folgendem Link:
Anerkennung Pflege in Bayern - Bayerisches Landesamt für Pflege
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs
Hinweis:
Aufgrund erheblichen Arbeitsanfalls können Sachstandsanfragen bis auf Weiteres leider nicht beantwortet werden. Wir bitten Sie daher davon abzusehen. Ein Parteiverkehr ist bis auf Weiteres ebenfalls nicht möglich.