Bekanntmachung über das Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6 BImSchG für eine Neugenehmigung einer H2-Ready Gasmotoren-Anlage (Peakeranlage) der RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen auf den Grundstücken Flur-Nrn. 2404 und 2408 Gemarkung Gundremmingen, Dr.-August-Weckesser-Straße 4 in 89355 Gundremmingen

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Informationen über ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die eingereichten Antragsunterlagen in elektronischer Fassung.

Gegenstand des Genehmigungsverfahrens:

Die RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen, plant, südlich des bestehenden Kernkraftwerks Gundremmingen im Landkreis Günzburg auf den Grundstücken Flur-Nrn. 2404 und 2408 Gemarkung Gundremmingen, Dr.-August-Weckesser-Straße 4 in 89355 Gundremmingen eine Spitzenlastenanlage (Peakeranlage) bestehend aus 28 Gasmotoren zu errichten, die in Zukunft mit Wasserstoff (H2) betrieben werden kann. Die Anlage soll der Netzstabilisierung dienen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten.

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2024, zuletzt ergänzt mit Schreiben vom 13. Februar 2025, beantragte die RWE Generation SE die Genehmigung gem. §§ 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für eine Neugenehmigung einer H2-Ready Gasmotoren-Anlage (Peakeranlage) in der Dr.-August-Weckesser-Straße 4 in 89355 Gundremmingen.

Der Antrag beinhaltet hauptsächlich Folgendes:

Die Errichtung und den Betrieb einer Spitzenlastenanlage (Peakeranlage), die für wenige Betriebsstunden im Jahr geplant wird (< 1.500 Stunden pro Jahr). Die Gesamtleistung der Peakeranlage wird max. 124 MWel (Summe der Einzelaggregate auf volle MW aufgerundet) bzw. eine Feuerungswärmeleistung von max. 265 MWth (Summe der Einzelaggregate auf volle MW aufgerundet) betragen. Eine Nutzung von Anlagenteilen des benachbarten Kernkraftwerks ist nicht geplant.

Näheres kann der im Folgenden unter dem Punkt „Antragsunterlagen, Auslegungsort, Auslegungszeitraum“ zugänglichen Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 04. März 2025, Gz.: RvS-SG55.1-8711.2-62/4 entnommen werden.

Antragsteller:

RWE Generation SE

Auslegungsort, Auslegungszeitraum:

Die Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 04. März 2025, Gz.: RvS-SG55.1-8711.2-62/4 über das Genehmigungsverfahren, der Genehmigungsantrag, die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Regierung von Schwaben zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung vorliegen, liegen in der Zeit vom

11. März 2025 bis 10. April 2025 (Auslegungsfrist)

digital zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

Zur Bekanntmachung der Regierung von Schwaben

Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.

Einwendungsfrist:

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können durch die Öffentlichkeit während der o.g. Auslegungsfrist sowie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt vom 11. März 2025 bis 12. Mai 2025 (Einwendungsfrist), erhoben werden.

Die Einwendungen müssen schriftlich oder elektronisch bei der folgenden Stelle erhoben werden (§ 10 Abs. 3 BImSchG, § 12 Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV):

Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg
E-Mail:

Die Einwendungen müssen Name, Vorname und Wohnanschrift aller Einwender klar lesbar erkennen lassen.

Der Genehmigungsantrag, die vom Antragssteller vorgelegten Unterlagen, sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei.

Antragsunterlagen

Kapitel 01 - Allgemeine Angaben

Kapitel 02 - Umgebung und Standort der Anlage

Kapitel 03 Anlagen- und Betriebsbeschreibung

Kapitel 04 Luftreinhaltung

Kapitel 05 Lärm- und Erschütterungsschutz, Lichteinwirkungen, elektromagnetische Felder

Kapitel 06 Allgemeine Anlagensicherheit

Kapitel 07 Abfälle

Kapitel 08 Energieeffizienz, Wärmenutzung, Kosten-Nutzen-Vergleich

Kapitel 09 Ausgangszustand des Anlagengrundstücks, Betriebseinstellung

Kapitel 10 Bauordnungsrechtliche Unterlagen

Kapitel 11 Allgemeiner Arbeitsschutz

Kapitel 12 Gewässerschutz

Kapitel 13 Allgemeiner Naturschutz, Eingriffsregelung

Kapitel 14 Erläuterungsteil UVP