Staatsstraßen 2381 und 2035 Neubau der Westumfahrung Mühlhausen;  St2035 Abschnitt 780 Station 0,188 bis St2381 Abschnitt 140 Station 1,731 (Bau-km 0+000 bis Bau-km 4+387)

Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen Unterlagen von Planfeststellungsverfahren nach dem Fernstraßengesetz (FStrG) und dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in elektronischer Fassung als zusätzlichen Service zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass nur die offiziell in den vom Vorhaben betroffenen Gemeinden ausgelegten Planunterlagen und die in der dazugehörenden ortsüblichen Bekanntmachung enthaltenen Angaben für das Verfahren rechtlich verbindlich sind. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit und auf Erfassung aller bei der Regierung von Schwaben beantragten Planfeststellungsverfahren. Grundsätzlich erfolgt die Bereitstellung im Internet ab Beginn der offiziellen Auslegung der Unterlagen in den jeweils betroffenen Gemeinden und bleibt in der Regel bis zum Abschluss des Verfahrens, zumindest aber für die Dauer der Auslegung verfügbar.

Die Auslegungszeiten und -orte sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften ortsüblich bekannt gemacht.

Bitte beachten Sie vor allem, dass rechtswirksame Einwendungen nur innerhalb der Auslegungs- und Einwendungsfrist entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung der jeweiligen Gemeinden zulässig sind und entweder bei der zuständigen Gemeinde oder der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden müssen. Rechtswirksame Einwendungen können nicht per einfacher E-Mail erhoben werden.

Bezeichnung des Verfahrens:

Staatsstraßen 2381 und 2035;
Neubau der Westumfahrung Mühlhausen;
St 2035 Abschnitt 780 Station 0,188 bis St 2381 Abschnitt 140 Station 1,731 (Bau-km 0+000 bis Bau-km 4+387)

 Vorhabensträger: Gemeinde Affing und Stadt Augsburg

Auslegende Kommunen:

Gemeinde Affing und Stadt Augsburg

Auslegungszeitraum: 22. Oktober 2019 bis einschließlich  21. November 2019

Ende der Einwendungsfrist: mit Ablauf des 5. Dezember 2019


 

Teil A - Vorhabensbeschreibung

01 Erläuterungsbericht

Teil B - Planteil

02 Übersichtskarte

03 Übersichtslageplan

06 Höhenplan

07 Lageplan der Immissionsschutzmaßnahmen

08 Lageplan der Entwässerungsmaßnahmen

11 Regelungsverzeichnis

12 Widmung/Umstufung/Einziehung

Teil C - Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen

14 Straßenquerschnitt