Planfeststellung für das Vorhaben Straßenbahnlinie 5 – Hauptbahnhof zum Universitätsklinikum, Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1) Hbf Vorplatz West bis Auffahrtsrampen Hessenbachstraße

Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen Unterlagen von Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in elektronischer Fassung zur Verfügung.

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG). Die vollständigen Planunterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Als zusätzliches Informationsangebot nach § 3 Abs. 2 PlanSiG liegen die Planunterlagen in den vom Vorhaben betroffenen Gemeinden während des Auslegungszeitraums in Papierform aus.

Die Auslegungszeiten und -orte sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften ortsüblich bekannt gemacht. Wir weisen darauf hin, dass nur die in der ortsüblichen Bekanntmachung enthaltenen Angaben für das Verfahren rechtlich verbindlich sind.

Bitte beachten Sie vor allem, dass rechtswirksame Einwendungen nur innerhalb der Auslegungs- und Einwendungsfrist entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung der jeweiligen Gemeinden zulässig sind und entweder bei der zuständigen Gemeinde oder bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden müssen. Rechtswirksame Einwendungen können nicht per einfacher E-Mail erhoben werden.

Bezeichnung des Verfahrens:

Planfeststellung für das Vorhaben Straßenbahnlinie 5 – Hauptbahnhof zum Universitätsklinikum, Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1) Hbf Vorplatz West bis Auffahrtsrampen Hessenbachstraße

Vorhabensträger: Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH

Auslegende Kommune: Stadt Augsburg

Auslegungszeitraum: Montag, 22.03.2021 bis einschließlich Mittwoch, 21.04.2021

Ende der Einwendungsfrist: mit Ablauf des 21.05.2021

Bekanntmachung der Stadt Augsburg vom 12.03.2021

Erörterungstermin: 

Für die fristgerecht gegen das o. g. Vorhaben erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen findet am 26. April 2022 ein Erörterungstermin statt. Näheres können Sie der folgenden Bekanntmachung entnehmen:

Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom 29.03.2022 - Erörterungstermin im Rahmen des Anhörungsverfahrens

Hinweis:

Die Straßenbahnlinie 5 soll vom westlichen Tunnelportal des bereits planfestgestellten Tunnels unter dem Hauptbahnhof Augsburg entlang der Bürgermeister-Ackermann-Straße über die bestehenden Haltestelle „Augsburg West Park + Ride“ (Boschstraße) der Straßenbahnlinie 2 bis zur neu geplanten Wendeschleife östlich der Haltestelle Universitätsklinikum/BKH geführt werden.

Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens ist die Straßenbahnlinie 5 im Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1) im Bereich vom Hauptbahnhof bis zu den Auffahrtsrampen der Hessenbachstraße zur Bürgermeister-Ackermann-Straße westlich der neu gebauten Brücke über die Wertach und Hessenbachstraße. Der darauffolgende Bereich von der Bürgermeister-Ackermann-Straße bis zur Endhaltestelle „Universitätsklinikum / BKH“ / Wendeschleife wird im Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) behandelt und ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Die Unterlagen, die den PFA 2 betreffen, wurden zwar bei der Nummerierung der Planunterlagen durch die Vorhabenträgerin bereits berücksichtigt, sind aber aus den genannten Gründen in den veröffentlichten Unterlagen des vorliegenden Verfahrens (PFA 1) nicht enthalten (vgl. Anlagenverzeichnis).

Planfeststellungsunterlagen